Infos & Kosten
Was sollten Sie vor dem 1. Termin wissen?
Bevor Sie bei uns einen Termin vereinbaren möchten, benötigen wir eine Heilmittelverordnung/Rezept für die Logopädie von Ihrem Arzt. Dies sind in der Regel der Allgemeinmediziner*innen, Kinderärzt*innen, HNO-Ärzt*innen, Kieferorthopäde*innen oder Neurologe*innen.
Für die Ergotherapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung/Rezept von Hausärzt*innen, Neurolog*innen, Orthopäd*innen, Unfallchirurg*innen, Kinderärzt*innen, Psychiaterinnen, Psycholog*innen, Fachärzt*innen für Geriatrie und Innere Medizin, Rheumatolog*innen sowie Handchirurg*innen.
Nach Ausstellung der Verordnung gilt diese nur 28 Tage. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie die Verordnung / Rezept erst nach einer Terminvereinbarung holen.
Gesetzliche Krankversicherung
Die logopädische und ergotherapeutische Behandlung ist eine Leistung des Heilmittelkatalogs und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Verordnung eines Arztes ist zwingend erforderlich. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit, das bedeutet, dass sämtliche Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Gleiches gilt bei Erwachsenen mit Befreiungsausweis. Patienten über 18 Jahre müssen einen Eigenanteil von 10% der gesamten Verordnung zzgl. 10 Euro Verordnungsgebühr leisten.
Private Krankenversicherung
Zu Beginn der Behandlung können Sie unsere Honorarvereinbarung zur Kostenübernahmeprüfung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Wir rechnen mit dem 1,8-fachen Faktor nach der Grundlage der GebüTH ab.
Als Privatpatient*in benötigen Sie ein ärztliches Rezept für die Behandlung, da Logopädie und Ergotherapie verschreibungspflichtig ist.